Diskriminierende Einstellungskriterien bei Polizei und Feuerwehr

Inter- und transgeschlechtliche Menschen wird Dienstuntauglichkeit unterstellt

Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) kritisiert die diskriminierenden Kriterien zur Diensttauglichkeit bei Polizei und Feuerwehr. Auf eine Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) hat die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport unter anderem wie folgt geantwortet:  „Bei Vorliegen einer operativ behandelten Trans-/Intersexualität wird wegen potenzieller Folgeerkrankungen und anschließender Behandlungsbedürftigkeit mit Auswirkungen auf die Polizei-/Feuerwehrdienstfähigkeit im Ergebnis die Polizei-/Feuerwehrdienstuntauglichkeit festgestellt werden müssen.“

Hierzu erklärt Jörg Steinert, Landesgeschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes: „Die Kriterien zur Feststellung der Diensttauglichkeit bei Polizei und Feuerwehr sind diskriminierend. Statt inter- und transgeschlechtliche Menschen zu pathologisieren und auszugrenzen, sollte eine individuelle Diensttauglichkeitsprüfung stattfinden. Der Berliner Senat sollte die eigene Einstellungspraxis dahingehend korrigieren.“