Gedenkfeier zum Jahrestag der Befreiung

2015-04-19

Am Sonntag, dem 19. April 2015, 14 Uhr, findet anlässlich des 70. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Sachsenhausen eine Gedenkfeier für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen statt. Die Veranstaltung wird vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Kooperation mit der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten durchgeführt.

Thema der  Gedenkfeier ist die Neufassung des § 175 durch die Nationalsozialisten, die sich in diesem Jahr zum 80. Mal jährt. Alexander Zinn, Mitglied im Beirat der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, wird dazu eine Rede halten.

Im Winter 1934/35  begann die Gestapo, Razzien und Massenverhaftungen homosexueller Männer durchzuführen. Hunderte wurden ins Gestapo-Hauptquartier und die frühen Konzentrationslager  Kolumbiahaus und Lichtenburg verschleppt. Die meisten Betroffenen konnten mit strafrechtlichen Mitteln nicht verfolgt werden, strafbare Handlungen nach dem alten § 175 konnte man ihnen nicht nachweisen. Dies führte dazu, dass Reichsjustizministerium und Gestapo innerhalb weniger Monate eine erhebliche Verschärfung des  § 175 durchsetzten: Nun waren nicht nur „beischlafähnliche Handlungen“, sondern auch wechselseitige Onanie, Küsse und sogar erotische Blicke strafbar. Die Neufassung des Paragrafen wurde am 28. Juni 1935 beschlossen und trat am  1. September in Kraft. Am 1. August entschied das Reichsgericht überdies, dass das neue Recht auch rückwirkend angewandt werden könne – ein eklatanter Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot. Nun wurden auch viele der im Winter 1934/35  verhafteten Männer, denen man keine nach dem alten Paragrafen strafbaren Handlungen hatte nachweisen können, verurteilt.

19. April 2015, 14 Uhr, Gedenkstätte Sachsenhausen, Straße der Nationen 22, 16515 Oranienburg