Kundgebung gegen Ungleichbehandlung Eingetragener Lebenspartnerschaften im Berliner Beamtenrecht

Regierungskoalition legt Placebo-Gesetz vor

Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) ruft am Montag, dem 17. März 2014, von 9.30 bis 10.30 Uhr zu der Kundgebung „Keine halben Sachen!“ auf. Die Kundgebung gegen die Ungleichbehandlung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Berliner Beamtenrecht findet vor der Ausbildungs- und Fortbildungszentrale der Berliner Polizei (Radelandstraße 21, 13589 Berlin-Spandau) statt, wo der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Berliner Abgeordnetenhauses tagt.

Auf der Tagesordnung des Ausschusses steht der Antrag der Fraktion DIE LINKE über die Vollständige Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft – Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) und des Landesbeamtenversorgungsgesetztes (LBeamtVG). Entsprechende Anträge hat auch die Fraktion Bündnis90/Die Grünen eingebracht. Mit einem gemeinsamen Änderungsantrag wollen SPD und CDU  die Gleichbehandlung für den Zeitraum vom 1. August 2001 bis zum 2. Dezember 2003 jedoch auf Ansprüche beschränken, die im jeweiligen Kalenderjahr geltend gemacht wurden.

Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg: „Es ist absurd, eine unsachgemäße staatliche Ungleichbehandlung nur dann zu korrigieren, wenn die Betreffenden ihre damals noch nicht bekannten rechtlichen Ansprüche geltend gemacht haben.“

Das Bundesverfassungsgericht hat erst in seiner Entscheidung vom 19. Juni 2012 (2 BvR 1397/09 juris) festgestellt, dass sich verpartnerte Beamte und Richter von Anfang an, also seit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001, in einer Ehegatten vergleichbaren Lage befunden haben. Die Bundesländer Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Saarland und Baden-Württemberg haben ihre verpartnerten Beamten und Richter nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Besoldungs- und Versorgungsrecht rückwirkend ab 1. August 2001 ohne jede Einschränkung mit Ehegatten gleichgestellt. Die Bundesländer Brandenburg, Hamburg und Rheinland-Pfalz hatten das schon vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts getan.

Kundgebung gegen Ungleichbehandlung
Montag, 17. März 2014, 9.30 bis 10.30 Uhr
Zentrale Serviceeinheit für Aus- und Fortbildung der Berliner Polizei, Radelandstraße 21, 13589 Berlin-Spandau