Lesben- und Schwulenverband lobt Rahmenlehrplan

Berliner und Brandenburger Bildungsverwaltung haben ursprünglichen Entwurf überarbeitet

Anlässlich der heutigen Unterzeichnung des neuen Rahmenlehrplans für Berlin und Brandenburg durch Senatorin Sandra Scheeres und Minister Günter Baaske erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg (LSVD):

„Der befürchtete bildungspolitische Rollback konnte verhindert werden. Wir begrüßen, dass die Berliner und die Brandenburger Bildungsverwaltung unsere Kritik zum ursprünglichen Entwurf für den Rahmenlehrplan in wesentlichen Punkten berücksichtigt haben. In den vergangenen acht Monaten gab es mehrere Treffen, in der die Kritik der AG Schwule Lehrer, des Lesben- und Schwulenverbandes und vieler weiterer Vereine ausführlich erörtert wurde. Die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt konnte im Ergebnis als fächerübergreifende Aufgabe positioniert werden.“

Der Rahmen 1 bis 10 für die Berliner und Brandenburger Schulen formuliert den Anspruch auf Inklusion explizit im Teil A Kapitel Grundsätze. Darin heißt es unter anderem: „Alle Schülerinnen und Schüler haben gemäß der landesspezifischen Regelungen ein Recht auf eine gemeinsame und bestmögliche Bildung. Dieser Anspruch besteht unabhängig von z. B. körperlichen und geistigen Potenzialen, Herkunft, sozioökonomischem Status, Kultur, Sprache, Religion, Weltanschauung sowie sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität. Die dadurch gegebene Vielfalt stellt eine Bereicherung und Ressource dar. Die Schule bezieht diese Vielfalt gezielt und konstruktiv in den Unterricht und das Schulleben ein.“ Zudem wird erstmals neben weiblicher und männlicher eine „weitere Geschlechtsidentität“ genannt, um der Lebenssituation trans- und intergeschlechtlicher Jugendlicher gerecht zu werden.

In Teil B Fachübergreifende Kompetenzentwicklung begründen die Kapitel 3.2 Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt, 3.6 Gewaltprävention, 3.7 Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter sowie 3.11 Sexualerziehung / Bildung für sexuelle Selbstbestimmung eine Thematisierung von Mobbing und der Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten. Es wird ein Bildungsansatz verfolgt, der Vorurteile und Diskriminierung bewusst macht und abbaut. Beim Kapitel 3.2 „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt“ wurde auf Drängen von Brandenburg jedoch versäumt, alle Vielfaltsdimensionen gleichberechtigt und explizit zu nennen. Stattdessen werden ausschließlich  „Gendermainstreaming“ und „Interkulturelle Bildung“ als gesonderte Kapitel aufgeführt. Eine gleichberechtigte Benennung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zusammen mit den anderen Merkmalen in Kapitel 3.2 wäre im Sinne eines modernen Inklusions- und Diversity-Ansatzes zu begrüßen gewesen. „Sexuelle Selbstbestimmung ist nicht nur eine Frage der Sexualerziehung, sondern muss auch bei der Antidiskriminierungsarbeit und Akzeptanzförderung von Vielfalt selbstbewusst mitgedacht werden“, so Jörg Steinert.

Auch im Teil C, insbesondere im Fach Ethik bzw. L-E-R, aber auch in den Fächern Biologie, Naturwissenschaften, Deutsch, Geschichte, Politische Bildung, in den modernen Fremdsprachen, den Gesellschaftswissenschaften und im Sachunterricht werden Themen wie Mobbing, Sexualität, sexuelle Orientierungen, Geschlecht, Partnerschaft, Identität und Familie thematisiert.