Berlin übernimmt Vorreiterrolle bei Gleichstellung von Lebenspartnern

Berlin übernimmt Vorreiterrolle bei Gleichstellung von Lebenspartnern

Bundes- und Landesregierungen müssen Beispiel Berlins folgen und die rechtliche Gleichstellung von Lebenspartnern umsetzen

Zur rückwirkenden Gleichstellung von Lebenspartnern im Berliner Beamtenrecht erklärt Alexander Zinn, Pressesprecher des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V.:

Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) begrüßt die Entscheidung, Lebenspartner im Land Berlin bei Familienzuschlag und Hinterbliebenenversorgung rückwirkend zum 3. Dezember 2003 gleichzustellen. Der LSVD hatte eine rückwirkende Gleichstellung immer wieder angemahnt.

Mit der rückwirkenden Gleichstellung übernimmt Berlin wieder die Vorreiterrolle in der Gleichstellungspolitik für Schwule und Lesben. Die Regelung ist beispielhaft! Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg fordert die Bundesregierung und die andern Landesregierungen auf, entsprechende Gleichstellungsregelungen in ihre Gesetzgebung zu übernehmen.

Der Zeitpunkt 3. Dezember 2003 geht auf die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf zurück. Die Richtlinie verpflichtet Bundes- und Landesregierungen, homosexuelle Beschäftigte bis zum 2. Dezember gleichzustellen. Seit dem 3. Dezember 2003 wird gegen diese Richtlinie in Deutschland  fortgesetzt verstoßen. Schon längst hätten Bundes- und Landesregierungen für eine Gleichstellung sorgen müssen.