Bezirksamt verweigert bi-nationalem schwulen Paar seine Rechte

Berliner Verwaltungsgericht revidiert Entscheidung des Bezirksamtes

Das Berliner Verwaltungsgericht hat heute eine Entscheidung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg teilweise revidiert. Das Bezirksamt hatte einem homosexuellen Paar sowohl die Anerkennung ihrer in Kanada geschlossenen Ehe als auch die Eintragung der Ehe als Lebenspartnerschaft nicht ermöglicht. Diese Entscheidung hat das Berliner Verwaltungsgericht heute zumindest teilweise revidiert.
Seit 17 Jahren lebt der Kläger mit seinem Partner in einer festen Beziehung. Das spanisch-deutsche Paar hatte 2006 in Montreal eine nach kanadischem Recht gültige Ehe geschlossen und beim zuständigen Bezirksamt beantragt, die Ehe in das deutsche Melderegister einzutragen. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hatte dies verweigert – eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern sei in Deutschland nicht anzuerkennen.

So ist der Partner des Klägers nun laut seinen Papieren „verheiratet“, der Kläger nach deutschem Recht hingegen bisher „ledig“, wobei das Paar mittlerweile sogar sowohl eine kanadische Heiratsurkunde als auch ein spanisches Familienbuch als Nachweise über die in Quebec geschlossene Ehe besitzt.  Auch der Vorschlag, das Paar im Melderegister als „nach kanadischem Recht verheiratet“ einzutragen, wurde vom Bezirksamt nicht akzeptiert.
Sogar die Eintragung als Lebenspartnerschaft wurde verweigert. Diese Entscheidung des Bezirksamtes wurde vom Verwaltungsgericht heute revidiert. Zwar sei eine Übertragung der Ehe ins deutsche Melderegister als solche nicht möglich, da nach deutschem Recht eine Ehe nur zwischen heterosexuellen Paaren geschlossen werden darf. Die Eintragung als Lebenspartnerschaft muss das Bezirksamt nun jedoch vornehmen.

Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbands Berlin-Brandenburg:

„Es ist ein Armutszeugnis, dass einem nach ausländischem Recht verheiraten schwulen Paar in Deutschland selbst die Eintragung als Lebenspartner in das Melderegister verweigert wurde und erst vor Gericht erstritten werden musste. Über viele Jahre wurde dafür gekämpft, die Eingetragene Lebenspartnerschaft als gesellschaftlichen Minimalkonsens zu verankern. Diesen Grundkonsens nicht zu akzeptieren ist ein sichtbares Zeichen der nach wie vor existenten strukturellen Homophobie in unserer Gesellschaft.
Dass die Eintragung als Ehe im deutschen Melderegister verweigert wurde, zeigt, dass Homosexuelle vom Gesetzgeber immer noch als Bürger zweiter Klasse behandelt werden. Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg fordert, die Ungleichbehandlung von homosexuellen gegenüber heterosexuellen Paaren endlich zu beenden und die Ehe für Lesben und Schwule zu öffnen. Der Berliner Senat hat jüngst beschlossen, hierzu eine Bundesratsinitiative zu starten.“

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