Am morgigen Mittwoch tritt das Brandenburgische Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz in Kraft.
Hierzu erklärt Ulrich Keßler, Vorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg:
„Wir begrüßen es sehr, dass nun auch Brandenburg Lebenspartner im Landesrecht vollständig mit Ehegatten gleichstellt. Mit dem Gesetz werden 30 Landesgesetze und Verordnungen geändert. Die Gleichstellung bei den besoldungs- und versorgungsrechtlichen Vorschriften erfolgt rückwirkend zum 1. August 2001. Damit ist der Brandenburger Landtag vollständig den Empfehlungen des Lesben- und Schwulenverbandes gefolgt.“