Bundesrat beschließt Berliner Antrag

Rehabilitierung der Opfer von § 175 StGB

Der Deutsche Bundesrat hat heute den Antrag des Landes Berlin „Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten“ beschlossen.

Hierzu erklärt Ulrich Keßler, Vorstandsmitglied des LSVD Berlin-Brandenburg:

„Wir begrüßen den Beschluss des Bundesrates. Denn die staatliche Homosexuellenverfolgung ist ein Schandfleck in der deutschen Geschichte. Eine Verurteilung nach § 175 StGB hatte für die verfolgten Menschen über den Strafmakel hinaus soziale Ausgrenzung bis hin zu faktischen Berufsverboten zur Folge. Die Bundesregierung ist zu schnellem Handeln verpflichtet, damit die Rehabilitierung stattfindet, solange die Betroffenen noch leben.“

Nach 1945 hat die Bundesrepublik die nationalsozialistische Strafverfolgung von Homosexuellen auf Grund der berüchtigten §§ 175, 175a des Strafgesetzbuchs (StGB) unverändert fortgesetzt. Die im Dritten Reich verschärften Strafvorschriften wurden beibehalten und weiterhin exzessiv angewandt. Mehr als 50.000 Menschen fielen damit erneut einer Strafverfolgung wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen zum Opfer. Bislang hat sich der Bundestag bei den Betroffenen nur entschuldigt.