Bundesverfassungsgericht entscheidet: Ehegattensplitting für Eingetragene Lebenspartnerschaften

LSVD BERLIN-BRANDENBURG: „ZEIT IST REIF FÜR DIE ÖFFNUNG DER EHE!“

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat abermals entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Ehen und Eingetragenen Lebenspartnerschaften verfassungswidrig ist. Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen auch vom Ehegattensplittung profitieren können.

Das Gericht verlangt, dass die Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 – dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes – geändert werden. Übergangsweise sind die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting auch auf Eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden.

Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg: 
„Eine wichtige Gerechtigkeitslücke wird dank dem Bundesverfassungsgericht endlich geschlossen. Die Zeit ist nun reif für die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule. Vom Hauptstadt-CSD am 22. Juni wird ein entsprechend kraftvolles Zeichen ausgehen. Der Lesben- und Schwulenverband macht die Demonstration mit lesbischen und schwulen Paaren zum Hochzeitsmarsch.“

Die Entscheidung hat unmittelbare Wirkung: Allen Betroffenen raten wir daher, beim Finanzamt den Vollzug der Vollstreckung zu beantragen. Informationen und Musterbriefe gibt es beim LSVD: http://www.lsvd.de/recht/mustertexte.html