Deutschlands erstes Regenbogenfamilienzentrum eröffnet in Berlin
Das Bundesverfassungsgericht hat heute verkündet, dass das Verbot der sukzessiven Adoption durch homosexuelle Paare aufzuheben ist. Dem Verfahren liegen eine Verfassungsbeschwerde eines lesbischen Paares sowie ein Normenkontrollverfahren im Falle eines schwulen Paares zugrunde.
Hierzu erklärt Constanze Körner, Leiterin des Projektes Regenbogenfamilien beim Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD):
„Wir begrüßen das Urteil ausdrücklich. Wenn ein Kind zwei Mütter oder zwei Väter hat, dann müssen auch beide vom Gesetzgeber als Fürsorgepflichtige anerkannt werden. Die bisherige Gesetzeslage steht dem Kindeswohl entgegen. Abermals musste das Bundesverfassungsgericht urteilen, weil sich der Gesetzgeber als unfähig erwiesen hat.“
Die Beschwerdeführerin des Verfahrens hat im Jahr 2005 eine Lebenspartnerschaft begründet. Ihre Lebenspartnerin hatte zuvor ein in Bulgarien geborenes Kind adoptiert. Im Jahr 2008 stellte die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Adoption des Kindes ihrer Lebenspartnerin. Die Fachgerichte lehnten diesen Antrag mit Verweis auf die Gesetzeslage ab.
Dem konkreten Normenkontrollverfahren liegt ein Vorlagebeschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg zugrunde. Die Beteiligten des Ausgangsverfahrens haben im Dezember 2002 eine Lebenspartnerschaft begründet. Einer der Lebenspartner hatte kurz zuvor ein in Rumänien geborenes Kind adoptiert. Der andere Lebenspartner beabsichtigt, das Kind ebenfalls zu adoptieren. Amts- und Landgericht lehnten den Adoptionsantrag ab. Das Oberlandesgericht setzte das Verfahren aus und legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vor.
„Die politisch Handelnden müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen Entwicklungen besser im Blick haben“, fordert LSVD-Vertreterin Constanze Körner hinsichtlich des heute verkündeten Urteils.
Seit mehr als 10 Jahren engagiert sich der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg für die Belange von Lesben und Schwulen mit Kindern und Kinderwunsch. Am 15. März 2013 um 13 Uhr wird der Verband Deutschlands erstes Regenbogenfamilienzentrum in Berlin-Schöneberg eröffnen. Das von der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin finanzierte Zentrum wird ein Ort sein, wo lesbische, schwule, bisexuelle und transidente Menschen mit Kindern eine Anlaufstelle haben, um Beratungs-, Bildungs- und Gruppenangebote nutzen zu können. Interessierte werden um Anmeldung gebeten: berlin@lsvd.de