Demonstrationsverbot vor dem Brandenburger Tor?

Keine Einschränkung der Versammlungsfreiheit während des Papst-Besuches in Berlin!

Das Bündnis „Der Papst kommt“ hat anlässlich der Rede des Papstes im Deutschen Bundestag für den 22. September um 16.00 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Brandenburger Tor und anschließender Demonstration aufgerufen. Die Versammlungsbehörde plant nunmehr diese Kundgebung vor dem Brandenburger Tor zu verbieten. Diese teilte die Versammlungsbehörde gegenüber dem Berliner CSD e.V. und dem Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg gestern mit.

Es ist selbstverständlich, dass die Sicherheit von Papst Benedikt XVI. gewährleistet werden muss. Den Papst vor der Wahrnehmbarkeit und Hörbarkeit einer Protestkundgebung zu schützen, gehört jedoch nicht dazu. Das Brandenburger Tor befindet sich außerhalb der Bannmeile des Deutschen Bundestages. Das Bündnis „Der Papst kommt“ wendet sich entschieden gegen die beabsichtigte Einschränkung der Versammlungsfreiheit.

Auf dem vierten Netzwerktreffen am vergangenen Donnerstag haben die Mitglieder des Bündnisses „Der Papst kommt“ beschlossen, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit notfalls auf dem Rechtsweg zu erstreiten. Über die weiteren Schritte werden sich die Bündnis-Mitglieder in den  kommenden Tagen verständigen.

Wir appellieren an die Versammlungsbehörde, die grundgesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit auch während des Papst-Besuches zu gewährleisten.

Das Bündnis „Der Papst kommt“ wurde Anfang des Jahres vom Lesben- und Schwulenverband initiiert, ihm gehören mittlerweile 52 Organisationen an. Mehrere tausend Menschen haben die Resolution des Bündnisses im Internet unterzeichnet. Die gemeinsame Demonstration gegen die menschenfeindliche Geschlechter- und Sexualpolitik wird vom Berliner CSD e.V. organisiert.

www.DerPapstKommt.de