Diskriminierungsverbot aufgrund der „sexuellen Identität“ ins Grundgesetz

 

Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz

LSVD begrüßt Antrag zur Ergänzung des Gleichheitsartikels um das Merkmal der „sexuellen Identität“

Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) begrüßt die Initiative zur Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes, die heute im Berliner Abgeordnetenhaus zur Abstimmung steht. Die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen haben einen Antrag eingebracht, in dem der Senat aufgefordert wird, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten.
 
Artikel 3 des Grundgesetzes soll um das Merkmal der „sexuellen Identität“ ergänzt werden. Damit soll klargestellt werden, dass auch Lesben, Schwule und Transgender den Schutz des Diskriminierungsverbots aus Art. 3 Abs. 3 GG genießen. Eine Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund ihrer sexuellen Identität wird damit ausgeschlossen.

Die geplante Ergänzung von Artikel 3 würde dazu führen, dass Schwule und Lesben ihre Rechte künftig besser einfordern könnten. Gegen bestehende Benachteiligungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuer- und beim Adoptionsrecht könnte vor Gericht besser vorgegangen werden.

Der Lesben- und Schwulenverband wirbt schon seit längerem mit einem Aufruf für die Ergänzung des Gleichheitsartikels. Darin heißt es: „Unsere Verfassung muss endlich auch Lesben, Schwulen, Transgendern und intersexuellen Menschen gleiche Rechte garantieren!“ Der Aufruf wird von zahlreichen Prominenten unterstützt. Weitere Infos dazu unter www.artikeldrei.de
 
Die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes ist auch die Forderung der diesjährigen Demonstration zum Christopher Street Day, die an diesem Samstag in Berlin stattfindet. Der LSVD Berlin-Brandenburg beteiligt sich an der Demo mit einem eigenen Wagen (Wagen Nr. 14).

www.berlin.lsvd.de