Erste Adoption durch schwules Paar

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg stimmt zu

Foto: Thomas Rieß

Mit Schreiben vom 5. Oktober 2017 hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg dem Ehepaar Michael und Kai Korok mitgeteilt, dass dem Antrag auf Adoption ihres jüngsten Pflegekindes Maximilian zugestimmt wird.  Mit der gestrigen Zustellung des Briefes der Abteilung Familiensachen wurde die Adoption rechtswirksam.

Am 1. Oktober 2017 ist das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ in Kraft getreten. Für verheiratete Lesben oder Schwule gilt nunmehr § 1742 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach eine gemeinschaftliche Adoption eines Kindes möglich ist.

Das Ehepaar Korok ließ seine Eingetragene Lebenspartnerschaft im Standesamt Marzahn-Hellersdorf am 2. Oktober 2017 in eine Ehe umwandeln. Die Ehe-Urkunde reichten sie am 4. Oktober 2017 beim zuständigen Familiengericht ein, das jetzt der gemeinsamen Adoption von Maximilian zugestimmt hat. Maximilian lebt seit seiner Geburt als Pflegekind in der Familie Korok. Bereits seit längerem bemühten sich Kai und Michael Korok um die gemeinschaftliche Adoption. Aufgrund der diskriminierenden Gesetzgebung beabsichtigten sie sogar Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit der EHE FÜR ALLE konnte eine erneute Auseinandersetzung zur Beendigung der staatlichen Diskriminierung von Lesben und Schwulen vor dem höchsten deutschen Gericht vermieden werden.

Es handelt sich vermutlich um die erste gemeinschaftliche Adoption eines Kindes durch ein gleichgeschlechtliches Paar in Deutschland.