FAZ-Kommentar zur Lebenspartnerschaft

Liebe Freundinnen und Freunde,

die FAZ hat gestern schon wieder einen Kommentar zur Lebenspartnerschaft gebracht. Diesmal zum Urteil des Bundesgerichtshofes, das natürlich verteidigt wird…

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Über eine Kopie an presse-berlin@lsvd.de freuen wir uns.

Ein schönes Wochenende wünscht
Alexander Zinn

F.A.Z. vom 15.02.07:
Mehr denn je

D.D. Kann etwas dagegen sprechen, einem Mann, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem anderen Mann lebt, die gleichen Rechte hinsichtlich des Aufbaus betrieblicher Rentenanwartschaften und seinem Partner dieselben Ansprüche an die Hinterbliebenenversorgung zu gewähren wie Eheleuten? Übernehmen hier nicht zwei Personen dieselben Pflichten füreinander wie Eheleute, so dass daraus vergleichbare Rechtsansprüche abgeleitet werden müssen? Der Bundesgerichtshof hat dieses Ansinnen unter Berufung auf das Grundgesetz zurückgewiesen. Das klingt nach Rechtspositivismus und hartnäckiger Weigerung, die gesellschaftliche Realität zur Kenntnis zu nehmen. Diesen platten Vorwurf sollte man den Bundesrichtern ersparen. Denn auch in der Rede von der „Privilegierung“ der Ehe zeigt sich, wie es um das Rechtsbewusstsein mittlerweile bestellt ist. Dem Wortlaut wie dem Sinn der Verfassungsnorm nach werden Ehe und Familie durch die staatliche Ordnung nicht privilegiert, sondern besonders geschützt. Der besondere Schutz aber ist keine willkürliche Bevorzugung, sondern funktionale Notwendigkeit – heute mehr denn je.