Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union Berlin (FAU): Nicht tariffähig

In den vergangenen Monaten wurde von der FAU wiederholt behauptet, sie hätte mit dem Lesben- und Schwulenverband in Tarifverhandlungen gestanden. Die Organisation ist nach geltender Rechtsprechung jedoch nicht tariffähig. Gemäß einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ist die FAU „rechtlich unfähig, einen Tarifvertrag (…) zur Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu erzielen“ (Aktenzeichen 19 SaGa 2480/09). Zwar dürfe sich die FAU im Rahmen der freien Meinungsäußerung mangels gesetzlicher Definition als Gewerkschaft bezeichnen, ihr fehle aber „nach der gängigen Definition die Tariffähigkeit“ (Kammergericht, Aktenzeichen 10 U 22/10).

FAU_Tariffähigkeit

FAU_Gewerkschaftsbezeichnung