Gedenken an die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen

Foto: Jörg Steinert, LSVD Berlin-Brandenburg

Gedenken an die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen

Termine:

17. April 2015, 19 Uhr, Homosexualität im Nationalsozialismus und in der jungen Bundesrepublik, Café Ulrichs, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 11, 10787 Berlin

19. April 2015, 10 Uhr, Gedenkstätte Ravensbrück, Straße der Nationen, 16798 Fürstenberg/Havel

19. April 2015, 14 Uhr, Gedenkstätte Sachsenhausen, Straße der Nationen 22, 16515 Oranienburg

20. April 2015, 10 Uhr, Geschichtspark Klinkerwerk, nahe der Lehnitzschleuse, 16515 Oranienburg

Gedenkfeier zum Jahrestag der Befreiung

Am Sonntag, dem 19. April 2015, 14 Uhr, findet anlässlich des 70. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Sachsenhausen eine Gedenkfeier für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen statt. Die Veranstaltung wird vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Kooperation mit der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten durchgeführt.

Thema der  Gedenkfeier ist die Neufassung des § 175 durch die Nationalsozialisten, die sich in diesem Jahr zum 80. Mal jährt. Alexander Zinn, Mitglied im Beirat der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, wird dazu eine Rede halten.

Im Winter 1934/35  begann die Gestapo, Razzien und Massenverhaftungen homosexueller Männer durchzuführen. Hunderte wurden ins Gestapo-Hauptquartier und die frühen Konzentrationslager  Kolumbiahaus und Lichtenburg verschleppt. Die meisten Betroffenen konnten mit strafrechtlichen Mitteln nicht verfolgt werden, strafbare Handlungen nach dem alten § 175 konnte man ihnen nicht nachweisen. Dies führte dazu, dass Reichsjustizministerium und Gestapo innerhalb weniger Monate eine erhebliche Verschärfung des  § 175 durchsetzten: Nun waren nicht nur „beischlafähnliche Handlungen“, sondern auch wechselseitige Onanie, Küsse und sogar erotische Blicke strafbar. Die Neufassung des Paragrafen wurde am 28. Juni 1935 beschlossen und trat am  1. September in Kraft. Am 1. August entschied das Reichsgericht überdies, dass das neue Recht auch rückwirkend angewandt werden könne – ein eklatanter Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot. Nun wurden auch viele der im Winter 1934/35  verhafteten Männer, denen man keine nach dem alten Paragrafen strafbaren Handlungen hatte nachweisen können, verurteilt.

Bereits um 10 Uhr beteiligt sich der Lesben- und Schwulenverband, vertreten durch Vorständin Katrin Wolf,  an der zentralen Gedenkveranstaltung in der Gedenkstätte Ravensbrück (auf dem ehemaligen Appellplatz).

Gedenken im Geschichtspark Klinkerwerk

Am Montag, dem 20. April 2015, 10 Uhr, findet die Einweihung des Geschichtsparks Klinkerwerk statt. Aus diesem Anlass wird Prof. Dr. Rüdiger Lautmann eine Rede halten.

Das Außenlager Klinkerwerk hat für die homosexuellen Häftlinge eine besondere Bedeutung. So wurden 1942 fast alle Rosa-Winkel-Häftlinge aus dem Stammlager Sachsenhausen ins Klinkerwerk verlegt. Im Sommer 1942 kam es dort zu einer Mordaktion, der fast alle Homosexuellen zum Opfer fielen. Bislang sind die Namen von etwa 200 Männern bekannt, die damals ermordet wurden.

Diskussionsabend in Berlin

Bereits am 17. April, 19 Uhr, organisiert die LSU Berlin im Café Ulrichs in Berlin-Schöneberg den Diskussionsabend „Homosexualität im Nationalsozialismus und in der jungen Bundesrepublik“ mit Alexander Zinn.