Gedenken an lesbische Frauen in Ravensbrück

Lesben- und Schwulenverband folgt Vorschlag der Fachkommission

Nach sechsjähriger Debatte in den Gremien der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätte soll heute über das Gedenken an die lesbischen Frauen, die im Konzentrationslager Ravensbrück inhaftiert waren, entschieden werden.

Die Fachkommission der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten hat bereits vor über einem Jahr übereinstimmend festgestellt, dass es „nach dem bisherigen wissenschaftlichen Forschungsstand nicht belegt ist, dass lesbische Frauen wegen ihrer Homosexualität mit KZ-Haft bestraft wurden. (…) Es lässt sich bisher auch kein einziger Fall finden (unter 139.000 Häftlingsfrauen), in dem nachweislich lesbisches Verhalten unter Vorwänden (z.B. als Asoziale) mit KZ-Haft sanktioniert wurde.“ Andererseits ist es zweifelsfrei belegt, dass es unter den Inhaftierten auch Frauen gab, die lesbisch waren.

Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) folgt nach einem intensiven Beratungsprozess der Empfehlung der Fachkommission. Als Widmungstext für eine Gedenkkugel hat der LSVD „Den lesbischen Frauen aller Verfolgtengruppen“ beantragt. Vorsorglich hat der LSVD-Landesvorstand eine Alternativformulierung [Linke zum Antrag] eingebracht. Die Gedenkkugel mit einem Durchmesser von etwa 40 Zentimeter soll auf einem Sockel befestigt sein und aus vandalismusresistentem Metall bestehen.

Bei der letzten Beiratssitzung im April 2018 wurde die Entscheidung auf Bitten der Gedenkstättenleiterin von Ravensbrück, Dr. Insa Eschebach, zum wiederholten Male vertagt. Zum damaligen Zeitpunkt war Prof. Dr. Günter Morsch Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten. Er ist inzwischen im Ruhestand. Sein Nachfolger Dr. Axel Drecoll hat dem Lesben- und Schwulenverband versichert, dass über das fachlich kontrovers diskutierte Thema nunmehr abschließend entschieden werden soll. Die heutige Beiratssitzung wird von Dr. Thomas Lutz geleitet.

Bislang ist unklar, ob der Lesben- und Schwulenverband bei einer positiven Entscheidung alleiniger Stifter sein wird oder ob die Initiative „Autonome feministische FrauenLesben aus Deutschland und Österreich“ als Mitstifterin in Erscheinung tritt.