Gericht schützt Schulfrieden in Berlin

Keine Gebetsräume an Berliner Schulen

Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V. begrüßt das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Die Richter haben entschieden, dass am Weddinger Diesterweg-Gymnasium und allen anderen staatlichen Schulen in Berlin keine Gebetsräume  eingerichtet werden müssen.

Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer des LSVD Berlin-Brandenburg:
„Es war konsequent und richtig, dass der Berliner Senat zu der erstinstanzlichen Entscheidung in Berufung gegangen ist. Wir begrüßen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Das Gericht trägt der Lebensrealität an den Berliner Schulen Rechnung, indem es die Glaubensfreiheit von Nicht- und Andersgläubigen schützt. Der Schulfrieden muss gewährleistet werden. Das Gericht hat zu Recht erkannt, dass eine Aufspaltung der Schülerschaft nach religiöser Überzeugung kontraproduktiv für das offene und tolerante Miteinander wäre. Der Sozialraum Schule muss ein neutraler Ort der Wissensvermittlung bleiben. Insbesondere hier gilt, dass die Trennung von Religion und Staat nicht aufgebrochen werden darf. Generell muss der Bildungsauftrag des Staates Vorrang gegenüber religiösen Vorbehalten gegenüber Sexualkunde-, Ethik- oder Sportunterricht haben.“

Das Diesterweg-Gymnasium ist kein Einzelfall in Berlin; auch an anderen Berliner Schulen liegen Anträge auf Gebetsräume vor. Laut Presseberichten kommt ein vom Berliner Senat in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Ergebnis, dass es auch für gläubige muslimische Schülerinnen und Schüler keine Zumutung ist, ihre Gebete außerhalb der Schulzeit zu tätigen.

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