Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften

Seit der Föderalismusreform vom 1. September 2006 liegt das Beamtenrecht in Landeskompetenz. Der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus haben seither die Möglichkeit, in diesem Bereich für eine Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften zu sorgen. Während das Land Bremen Lebenspartner bei Familienzuschlag und Hinterbliebenenversorgung innerhalb weniger Monate gleichgestellt hat, geht es in Berlin – trotz des erklärten Willens des Senates – kaum voran.

Der Innensenator hat dem Abgeordnetenhaus nun ein Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsrechts zugeleitet, das immerhin eine Gleichstellung beim Familienzuschlag vorsieht. Die viel bedeutsamere Hinterbliebenenversorgung soll hier aber nicht geregelt werden.

Es kann nicht angehen, dass in dieser wichtigen Frage erneut Monate oder gar Jahre ins Land gehen, ehe es zu einer Gleichstellung kommt. Zum Glück gibt es bislang noch keinen Todesfall in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, in der der hinterbliebene Partner eigentlich einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung haben müsste, die ihm dann aber aufgrund der fehlenden Gleichstellungsregelung versagt bliebe. Damit ein solcher Fall nicht eintritt, muss der Gesetzgeber jetzt schnell handeln.

Die Mitgliederversammlung des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg fordert das Berliner Abgeordnetenhaus auf, den vorliegenden Gesetzentwurf so zu ergänzen, dass auch eine Gleichstellung bei der Hinterbliebenenversorgung vorgenommen wird.