Gleichstellung von Lebenspartnern in Brandenburg

Gleichstellung in Brandenburg

Brandenburg stellt Lebenspartner mit Eheleuten gleich – Gleichstellung bei Versorgungswerken steht noch aus

Heute beschließt der Landtag von Brandenburg die Gleichstellung von Lebenspartnern bei Familienzuschlag und Hinterbliebenenversorgung. Dazu erklärt Alexander Zinn, Pressesprecher des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V.:

Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V. begrüßt die Gleichstellung von Lebenspartnern bei Familienzuschlag, Beihilfe und Hinterbliebenenversorgung im Beamtenrecht des Landes Brandenburg. Der Landtag beschließt heute ein entsprechendes Gesetz. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft.

Es ist ein großer Erfolg, dass diese umfassende Regelung realisiert werden kann. Noch im Herbst sah es so aus, als solle die Hinterbliebenenversorgung ausgespart werden. Wir bedanken uns bei den Fraktionen von SPD, CDU und Linkspartei, die unser Anliegen unterstützen.

Was jetzt noch aussteht, ist eine gesetzliche Regelung zur Gleichstellung auch bei den berufsständischen Versorgungswerken. Denn auch hier werden Lebenspartner noch benachteiligt! Wir fordern die Landtagsfraktionen auf, auch hier schnell eine Regelung zu treffen. Es kann nicht angehen, dass der hinterbliebene Lebenspartner eines Arztes oder Rechtsanwalts anders als der Ehegatte ohne Versorgung dasteht.