Hashtag-Aktion „PaulaHatZweiMamas“

Nächster Gerichtstermin am 01.04.2021

Zwei Regenbogen-Mamas ziehen vor’s Gericht – Hashtag-Aktion „PaulaHatZweiMamas“ ein voller Erfolg

Seit der Geburt ihrer Tochter Paula kämpfen Gesa Teichert-Akkermann und Ehefrau Verena Akkermann um die gemeinsame rechtliche Anerkennung als Eltern. Nachdem die Anträge auf gemeinsame Elternschaft in der ersten Instanz vom Amtsgericht Hildesheim und dem Amtsgericht Hannover abgelehnt wurden, fand am 13. Januar 2021 der erste Erörterungstermin in nächster Instanz am Oberlandesgericht Celle statt. Der Hauptfokus dieses Termins lag auf der Auseinandersetzung mit der Frage, ob die Regelungen zur Vaterschaftsanerkennung in Eheverhältnissen auch analog dazu für Verena Akkermann als Ehefrau der Mutter gelten müssen. Rechtlichen Beistand erhält Familie Akkermann durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte, welche die Benachteiligung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht unter Berufung auf das Diskriminierungsverbot des Artikels 3 des Grundgesetzes als verfassungswidrige Diskriminierung einstuft. Mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts ist zwei bis drei Wochen nach dem Termin zu rechnen. Sollte das Oberlandesgericht – im Falle einer Ablehnung der Anträge – eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ablehnen, eröffnet sich für die Familie der Weg zum Bundesverfassungsgericht, welcher, wie die Entscheidung zum dritten Geschlechtseintrag „divers“ zeigt, ein vielversprechender ist.

Gleichzeitig zur im Oberlandesgericht stattfindenden Verhandlung, solidarisierten sich unter dem Hashtag #PaulaHatZweiMamas unzählige Social-Media-User:innen mit der Familie Akkermann, sodass die Thematik es sogar unter die Top-Trends auf Twitter schaffte. Inspiriert durch den Fall Akkermann haben sich – unterstützt auch vom Regenbogenfamilienzentrum Berlin – zahlreiche Regenbogenfamilien in der Initiative Nodoption zusammengeschlossen, um auf die diskriminierenden Regelungen des Abstammungsrechts aufmerksam zu machen und zu versuchen, jene mittels strategischer Prozessführung vor Gericht zu ändern.

Während bei heterosexuellen Paaren, unabhängig von Beziehungsstand oder genetischer Verwandtschaft, die Eintragung der zweiten Elternschaft automatisch erfolgt beziehungsweise problemlos zu veranlassen ist, besteht die Möglichkeit der Eintragung zweier Mütter auf einer Geburtsurkunde in Deutschland nicht. Grund dafür ist das unzeitgemäße Abstammungsrecht in Deutschland und der unzureichende politische Wille, die Diskriminierung von Regenbogenfamilien durch das derzeitige Abstammungsrecht zu beenden. Um die zweite Elternschaft zu erlangen, steht für dem Elternteil, welcher das Kind nicht geboren hat, zurzeit nur der Weg der Stiefkindadoption zur Verfügung – ein langwieriger Prozess verbunden mit vielen bürokratischen Hürden. Hierbei möchten die Initiator:innen nicht nur lesbische Paare ermutigen, sich gegen die Diskriminierung einzusetzen, sondern auch die Perspektive für Konstellationen schärfen, in denen der zweite Elternteil keinen Geschlechtseintrag oder einen divers-Eintrag hat.

Weitere Informationen zur Klage der Familie Akkermann stellt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) e.V. in einem Hintergrundpapier zur Verfügung.

Anschreiben der Bundesarbeitsgemeinschaft Regenbogenfamilienfachkräfte (BIG-RBFF) an die die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht:

https://big-regenbogenfamilien.de/wp-content/uploads/BIG-_Brief_BMJV_Feb.2021.pdf

Pressemitteilung_BIG_Jan2021

Über die BIG Regenbogenfamilienfachkräfte
2018 hat sich im Rahmen eines bundesweiten Fachkräfteaustauschs die Bundes-Interessen-Gemeinschaft Regenbogenfamilien-Fachkräfte (BIG-RBFF) gegründet, die sich seither mit Stellungnahmen und Kommentaren in die politische und juristische Debatte rund um Regenbogenfamilien zu Wort meldet. Darüber hinaus stehen die Vernetzung und der Fachaustausch im Fokus.