Hotline zur Entschädigung von §175-Betroffenen

Beratungstelefon zur Rehabilitierung und Entschädigung

Betroffene der § 175 StGB und § 151 StGB-DDR haben einen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Sie können sich eine Bescheinigung über die Rehabilitierung ausstellen lassen und weitere Ansprüche geltend machen. Um Betroffene über ihre Rechte zu informieren und sie zu unterstützen hat die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren eine Hotline eingerichtet. Unter der Rufnummer 0800 – 175 2017 erreichen Sie die Beratungshotline.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Projektes:

www.schwuleundalter.de/entschaedigung-und-rehabilitierung