Katholische Kirche für Gleichberechtigung von homosexuellen Paaren im Kirchensteuerrecht

Gleichstellung oder Geld-Gier?

Das Erzbistum Berlin ist offenbar für eine Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehepaaren im Kirchensteuerrecht. Nach Ansicht des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg (LSVD) wäre dies nur sinnvoll, wenn die Katholische Kirche lesbische und schwule Paare nicht mehr diskriminiert, so z.B. im Arbeitsrecht.

Hintergrund ist die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommenssteuerrecht. Die Bundesländer sind zurzeit dabei, diese vom Bundesgesetzgeber vorgenommene Gleichstellung in ihre Kirchensteuergesetze zu übernehmen. Die Länder werden den Kirchen dabei die Befugnis einräumen, auch bei glaubensverschiedenen Lebenspartnerschaften ein besonderes Kirchgeld zu erheben.

Kirchgeld wird von heterosexuellen Ehepaaren erhoben, bei denen nur eine Partnerin bzw. ein Partner kirchensteuerpflichtig ist. Von einer entsprechenden zusätzlichen Einnahmequelle durch Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften geht man nun beim Erzbischöflichen Ordinariat aus. Dies ist einem Schreiben des Ordinariats an ein homosexuelles Paar aus Berlin zu entnehmen, welches dem Lesben- und Schwulenverband vorliegt.

„Wer das Geld von lesbischen und schwulen Paaren will, sollte sie auch vollumfänglich anerkennen. Die Katholische Kirche muss nun erklären, ob sie ihre diskriminierende Handlungspraxis gegenüber Homosexuellen aufgibt oder nur von Geld-Gier getrieben wird“, so Jörg Steinert, Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg.

Das Gesetzgebungsverfahren zur Festsetzung von Kirchensteuer für Partnerinnen und Partner einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft in Berlin ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen. Das Erzbistum hat daher das Finanzamt gebeten, den Kirchensteuerbescheid für 2013 unter Vorbehalt festzusetzen und die endgültige Festsetzung nach Inkrafttreten einer eindeutigen Rechtsgrundlage nachzuholen.