Keine Aufenthaltserlaubnis trotz Lebenspartnerschaft und drohender Verfolgung in Kamerun

Lesben- und Schwulenverband fordert Aufenthaltserlaubnis für Rodrigue K.

Trotz Eingetragener Lebenspartnerschaft in Deutschland und drohender Verfolgung in Kamerun lehnt die Ausländerbehörde in Elbe-Elster in Brandenburg die Aufenthaltserlaubnis von Rodrigue K. ab. Der junge Mann muss nun nicht nur mit der Trennung von seinem Mann rechnen, sondern auch mit der Abschiebung in ein Land, in dem ihm aufgrund seiner Homosexualität Strafverfolgung und Folter droht.

Die Ausländerbehörde Elbe-Elster hat kein Problem damit, die Abschiebung von Rodrigue K. anzuordnen, da sie meint, dass die strafrechtliche Verfolgung in Kamerun nicht an die sexuelle Veranlagung als solche anknüpfe, sondern „nur“ an ein bestimmtes äußeres Verhalten.  Das widerspricht z.B. dem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 19. Januar 2010 (11 K 397/06.A).

Zudem hat die Ausländerbehörde keine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Aufenthaltsgesetz erteilt (Familiennachzug zu Deutschen), obwohl Rodrigue K. mit seinem Mann in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Spätestens dadurch droht ihm Verfolgung in Kamerun.

Hierzu erklärt Katayun Pirdawari, Mitglied des Vorstandes des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg:
„Wir fordern eine positive Entscheidung der Härtefallkommission Brandenburg und des Innenministers Dr. Dietmar Woidke. Rodrigue K. muss eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.“

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