Asylschnellverfahren gehört abgeschafft
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) wendet sich gegen den Bau und die Inbetriebnahme einer sog. „Gewahrsamseinrichtung“ zur Durchführung von Asylschnellverfahren auf dem Gelände des Flughafens BER Willy Brandt. Der LSVD Berlin-Brandenburg unterstützt damit eine vom Flüchtlingsrat Berlin und Flüchtlingsrat Brandenburg, vom Erzbistum Berlin und der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und vielen weiteren Organisationen veröffentlichte Stellungnahme.
Durch Bau einer „Gewahrsamseinrichtung“ auf dem neuen Großflughafen in Berlin-Schönefeld sollen einreisende Asylsuchende zukünftig festgehalten und nach einem dort stattfindenden Asylschnellverfahren möglichst rasch außer Landes geschafft werden. Innerhalb von zwei Tagen nach Stellung des Asylantrages ergeht eine Entscheidung, ob der Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt oder die Einreise erlaubt wird. Im Falle einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ bleibt der asylsuchenden Person nur noch drei Tage Zeit, um Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben sowie einen Eilrechtsschutzantrag einzureichen.
Hierzu erklärt Katayun Pirdawari, Vorstandsmitglied des LSVD Berlin-Brandenburg:
„Der Zeitdruck macht es den geflüchteten und traumatisierten Menschen faktisch unmöglich, ihre Asylgründe substantiiert vorzutragen. Aufgrund der Eile sind die Asylschnellverfahren anfällig für Fehlentscheidungen.
Wir fordern die für die Einrichtung verantwortliche Ausländerbehörde Brandenburg und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf, auf die Inbetriebnahme zu verzichten, um Asylsuchenden ein reguläres Asylverfahren in Freiheit zu ermöglichen.“
Auf den meisten deutschen Flughäfen findet das Flughafenverfahren nicht statt, so auch in Berlin-Tegel.
www.berlin.lsvd.de