Lesben- und Schwulenverband lobt Berliner Koalitionsvertrag

SPD und CDU wollen Projekte gegen Homophobie ausbauen

Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) begrüßt den von SPD und CDU ausgehandelten Koalitionsvertrag ausdrücklich. In den Koalitionsverhandlungen haben sich Sozialdemokraten und Christdemokraten darauf verständigt, dass jegliche Form von Homo- und Transphobie aktiv bekämpft werden muss. „Wir sind optimistisch, dass Berlin unter Rot-Schwarz seine Vorreiterrolle im Kampf gegen Homophobie weiter ausbaut“, lobt Jörg Steinert, Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg, die zukünftigen Regierungsparteien.

Rot-Schwarz macht im Koalitionsvertrag deutlich, dass die „Initiative Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“ und das „Bündnis gegen Homophobie“ fortgeführt und weiterentwickelt werden. Dabei soll ein Ausbau von Projekten in den Bereichen Aufklärung, Beratung und Opferhilfe stattfinden.

Auch Verleumdungen und Diskriminierungen, die im Namen von Religion geschehen, wollen SPD und CDU entgegentreten. Zwangsheirat, Homophobie und Ehrenmorde sollen mit allen Mitteln bekämpft werden.

An bildungspolitischen Errungenschaften, wie dem für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Ethikunterricht, hält die neue Koalition fest. Zudem werden geplante Bundesprojekte, wie die Gründung des Magnus-Hirschfeld-Instituts in Berlin, aktiv begleitet.

Die Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender will die Berliner Koalition konsequent vorantreiben. Dem Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung soll zur tatsächlichen Durchsetzung verholfen werden.

Zudem wird die öffentliche Verwaltung als Dienstleisterin in der Pflicht gesehen, Nichtdiskriminierung zur tatsächlichen Durchsetzung zu verhelfen. Die Kompetenzen der Landesantidiskriminierungsstelle sollen entsprechend gestärkt werden.

Die zukünftige Koalition wird sich auch mit staatlichem Unrecht auseinandersetzen. So will man sich für die nach 1945 nach § 175 und § 175a StGB sowie § 151 DDR-StGB verurteilten Homosexuellen einsetzen. Bisher hat eine Rehabilitierung und Entschädigung nicht stattgefunden.

www.berlin.lsvd.de