LSVD Berlin-Brandenburg begrüßt Entschließungsantrag Berlins im Bundesrat
Wenn eine verheiratete Person ein Kind zur Welt bringt, wird der Ehemann automatisch der zweite rechtliche Elternteil. Zwei-Mütter-Familien müssen aber auch nach Öffnung der Ehe weiterhin den Umweg über die Stiefkindadoption gehen, bevor die nicht-gebärende Mutter als solche anerkannt wird. Auch nichteheliche Regenbogenfamilien werden ungleich behandelt: Männer können die Elternschaft für ein Kind mit Zustimmung des gebärenden Elternteils durch eine einfache Erklärung anerkennen, Eltern anderen Geschlechts nicht.
Mit einem Entschließungsantrag (Drs. 223/21) will das Land Berlin heute im Bundesrat darauf hinwirken, dass diese grundgesetzwidrige Ungleichbehandlung von Zwei-Mütter-Familien aufgehoben wird. Demnach soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, „dafür Sorge zu tragen, dass die bisher geltende rechtliche Definition der Mutterschaft in Anlehnung an § 1592 BGB, dahingehend erweitert wird, dass die Ehefrau der gebärenden Frau rechtliche Mutter eines Kindes werden kann. Ebenso muss es möglich sein, dass diese Form der Mutterschaft mit Zustimmung der gebärenden Mutter anerkannt und dass sie auf Antrag des Kindes, der gebärenden Mutter oder der nicht mit der Mutter verheirateten Frau gerichtlich festgestellt werden kann.“
Außerdem setzt sich der Antrag auf Grundlage der Empfehlungen des vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eingerichteten Arbeitskreises Abstammungsrechts für geschlechtsneutrale Begriffe im Geburtsregister ein. Bislang kann ein transgeschlechtlicher Mann, der ein Kind geboren hat, nur als „Mutter“ eingetragen werden. Auch soll die Regelung abgeschafft werden, nach der transgeschlechtliche Elternteile auch nach erfolgter Personenstandsänderung mit dem alten Vornamen in den Geburtsregistereintrag ihres Kindes eingetragen werden.
Hierzu erklärt Christopher Schreiber, Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg: „Von Berlin gehen wichtige Impulse für die Reform des Abstammungsrechts aus. Die grundgesetzwidrige Ungleichbehandlung von Zwei-Mütter-Familien muss endlich beendet werden. Die Bundesratsinitiative ist daher ein guter Ausgangspunkt für eine umfassende Reform des Abstammungsrechts zur rechtlichen Gleichstellung aller queeren Familien. Dass dringender Handlungsbedarf besteht, zeigen auch die Normenkontrollanträge des Oberlandesgerichts Celle vom 24. März 2021 sowie des Berliner Kammergerichts vom 25. März 2021.“