Rehabilitierung der Opfer von § 175 StGB

Rechtsausschuss des Bundesrates folgt Berliner Antrag

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundesrates hat heute den Antrag des Landes Berlin „Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten“ beschlossen.

Hierzu erklärt Ulrich Keßler, Vorstandsmitglied des LSVD Berlin-Brandenburg:

„Wir begrüßen den Berliner Vorstoß und das Votum des Rechtsausschusses des Bundesrates. Denn die staatliche Homosexuellenverfolgung ist ein Schandfleck in der deutschen Geschichte. Eine Verurteilung nach § 175 StGB hatte für die verfolgten Menschen über den Strafmakel hinaus soziale Ausgrenzung bis hin zu faktischen Berufsverboten zur Folge. Die Politik ist zu schnellem Handeln verpflichtet, damit die Rehabilitierung stattfindet, solange die Betroffenen noch leben.“

Nach 1945 hat die Bundesrepublik die nationalsozialistische Strafverfolgung von Homosexuellen auf Grund der berüchtigten §§ 175, 175a des Strafgesetzbuchs (StGB) unverändert fortgesetzt. Die im Dritten Reich verschärften Strafvorschriften wurden beibehalten und weiterhin exzessiv angewandt. Mehr als 50.000 Menschen fielen damit erneut einer Strafverfolgung wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen zum Opfer. Bislang hat sich der Bundestag bei den Betroffenen für diese „schweren Verfolgungen“ nur entschuldigt. „Bundesrat und Bundesregierung sind daher jetzt aufgefordert, sich dem Votum des Rechtsausschusses anzuschließen“ , so Ulrich Keßler.

LSVD-Bundesvorstand Manfred Bruns, der morgen mit dem „Preis für das Engagement gegen Diskriminierung“ ausgezeichnet wird, hatte die Justizministerinnen und Justizminister der übrigen 15 Bundesländer vor einigen Tagen noch einmal angeschrieben und eindringlich um ihre Mithilfe gebeten. Der Brief von Manfred Bruns ist im LSVD-Blog nachzulesen unter:
http://www.lsvd-blog.de/?p=3577