LSVD begrüßt Gleichstellung von Lebenspartnern im Beamtenrecht
Nachbesserungsbedarf: Regelung für Versorgungswerke fehlt!
Zur geplanten Gleichstellung von Lebenspartnern im Beamtenrecht erklärt Alexander Zinn, Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V.:
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) begrüßt die geplante Gleichstellung von Lebenspartnern bei Familienzuschlag und Hinterbliebenenversorgung. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist er nicht ausreichend! Auch bei den berufsständischen Versorgungswerken bedarf es einer gesetzlichen Regelung zur Gleichstellung. Denn auch hier werden Lebenspartner noch diskriminiert! So verweigert ihnen die Berliner Ärztekammer bis heute die Hinterbliebenenversorgung, die Eheleuten selbstverständlich gewährt wird.
Die Fraktionen von SPD und Linkspartei im Abgeordnetenhaus hatten am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Gleichstellung für Landesbeamte vorsieht. Anderthalb Jahre nach der Föderalismusreform folgt Berlin damit dem Beispiel Bremens, das die Gleichstellung bereits vergangenes Jahr vollzogen hatte.
Nicht geregelt wird mit dem jetzt vorgelegten Gesetz die Gleichstellung bei den berufsständischen Versorgungswerken. Dem LSVD sind mehrere Fälle bekannt, in denen die Berliner Ärztekammer hinterbliebenen Lebenspartnern eine Rente verweigert. Dies ist ein unhaltbarer Zustand.
Der LSVD fordert den Berliner Senat auf, hier umgehend tätig zu werden. Das Land Hamburg hat in dieser Frage eine vorbildliche Regelung getroffen, derzufolge Lebenspartner Eheleuten gleichgestellt sind. Eine solche gesetzliche Regelung ist auch in Berlin dringend notwendig, damit die Diskriminierung von Lebenspartnern endlich beendet wird.