Schutz vor Benachteiligungen

LSVD bietet Rechtsberatung zum Gleichbehandlungsgesetz

Ab November bietet der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V. Rechtsberatung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an. Rechtsanwalt Lukas A. Kliem wird ratsuchende Schwule und Lesben künftig über ihre Rechte aufklären. Der erste Beratungstermin findet am Mittwoch dem 21. November um 17 Uhr in den Räumen des LSVD statt.

Das seit einem Jahr geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schreibt vor, dass Schwule und Lesben im Arbeitsrecht und bei Massengeschäften nicht benachteiligt werden dürfen. Wer sich z.B. für einen Job bewirbt und mit der Begründung abgelehnt wird, man stelle keinen Homosexuellen ein, kann dagegen klagen und hat einen Schadensersatzanspruch.

Auch im Geschäftsleben sind Schwule und Lesben vor Benachteiligungen geschützt. Ein Hotelzimmer oder ein Wohnungsmietvertrag kann einem nicht ohne weiteres verweigert werden, weil man homosexuell ist. Dieser Schutz gilt allerdings nicht in jedem Fall. Voraussetzung ist, dass es sich um ein so genanntes „Massengeschäft“ handelt. Eigentümer, die weniger als 50 Wohnungen vermieten, müssen sich zum Beispiel nicht an den Gleichbehandlungsgrundsatz halten.

Wer im Arbeits- oder Geschäftsleben diskriminiert wurde, kann sich beim LSVD künftig über seine rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen.

Rechtsberatung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Rechtsanwalt Lukas A. Kliem
Mittwoch den 21. November um 17 Uhr
LSVD Berlin-Brandenburg, Kleiststraße 35, 10787 Berlin
Nur nach Anmeldung unter 030 – 22 50 22 15 oder per Mail: lv-bb@lsvd.de

Weitere Beratungstermine im Internet unter www.berlin.lsvd.de