Selbstbestimmte Änderung des Geschlechtseintrags ermöglichen

LSVD lehnt Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags ab

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat haben einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags vorgelegt. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) lehnt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags ab. In ihrem Koalitionsvertrag versprach die Bundesregierung, geschlechtliche Vielfalt zu respektieren. Mit diesem Entwurf tut sie das gerade nicht. Stattdessen sollen Trans- und Intergeschlechtlichkeit weiterhin pathologisiert und die Situation für Betroffene in einigen Bereichen sogar verschlechtert werden.

Der LSVD fordert, dass eine Vornamens- und Personenstandsänderung allein auf Antrag beim Standesamt ermöglicht wird; ohne Zwangsberatungen, Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren. Das Offenbarungsverbot hinsichtlich des früheren Vornamens oder Personenstandes muss gestärkt und Verstöße sollten wirksam sanktioniert werden. Es braucht einen gesetzlichen Anspruch auf Neuausstellung von Zeugnissen und Arbeitsdokumenten bei Namens- bzw. Personenstandsänderung. All das sieht der Entwurf nicht vor.

Der Entwurf bleibt inhaltlich hinter dem Maßstab der umfangreichen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zurück. So verstößt die vorgesehene Unterscheidung zwischen trans- und intergeschlechtlichen Menschen bei den Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 Grundgesetz. Die vorgesehene „Beratung“ ist de facto eine Zwangsberatung mit Gutachtencharakter. Die im Entwurf vorgesehene Anhörung des Ehepartners der antragstellenden transgeschlechtlichen Person ist eine Verschlechterung gegenüber der aktuellen Rechtslage und ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht von transgeschlechtlichen Personen. Ebenso unzureichend regelt der Entwurf die Situation von transgeschlechtlicher Elternschaft. Es ist vollkommen inakzeptabel, dass transgeschlechtliche Eltern nicht mit ihrem zum Zeitpunkt der Geburt aktuellen Namen und Personenstand in die Geburtsurkunden ihrer Kinder eingetragen werden.

Zudem ist eine zweitägige Frist für eine Stellungnahme angesichts einer seit Jahren überfälligen Reform des Transsexuellengesetzes sehr befremdlich. Eine Partizipation von Vereinen und Verbänden ist offensichtlich unerwünscht.