Verwaltungsgericht ist blind für Realitäten an Berlins Schulen
Zur Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, Gebetsräume an Berliner Schulen zu erlauben, erklärt Alexander Zinn, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg e.V.:
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V. ist entsetzt über das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, demzufolge ein Anspruch auf die Einrichtung von Gebetsräumen an Berliner Schulen besteht. Die freie Religionsausübung ist ein selbstverständlich zu gewährleistendes Grundrecht. Staatliche Schulen sind aber nicht der richtige Platz dafür. Die Schule muss ein Ort neutraler Wissens¬vermittlung bleiben. Dieses Neutralitätsgebot darf sich nicht nur auf den Unterricht beziehen, sondern muss auch für den gesamten sozialen Raum der Schule gelten.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist vollkommen realitätsfern. Schon heute können aufgrund fundamentalistischer „religiöser“ Auffassungen einzelner Schüler die Lehrpläne in einigen Fächern kaum mehr eingehalten werden. So zum Beispiel im Sportunterricht, der vor allem von islamischen, aber auch von evangelikalen Vertretern zunehmend mit Forderungen nach Geschlechter-trennung und „sittlichen“ Bekleidungsvorschriften konterkariert wird. Ganz zu schweigen vom Sexualkundeunterricht, der an vielen Berliner Schulen faktisch nicht mehr stattfindet.
Das Verwaltungs¬gericht zeigt sich hier abermals blind gegenüber den Bestrebungen religiöser Hardliner, die die Trennung von Religion und Staat Schritt für Schritt aufbrechen wollen. Der Senat wird von uns aufgefordert, gegen dieses Fehlurteil Berufung einzulegen.