Steuersplitting beantragen: Was ist zu tun? Rückwirkung: Wen betrifft es?

Informationen zum Ehegattensplitting für Eingetragene Lebenspartnerschaften

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem gestern veröffentlichten Beschluss vom 07.05.2013 entschieden, dass der Ausschluss der Lebenspartner vom Splittingverfahren gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art 3 Abs. 1 GG verstößt. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den festgestellten Verfassungsverstoß unverzüglich rückwirkend zum 1. August 2001 zu beseitigen. Das gilt allerdings nur für die Einkommensteuerbescheide, die noch nicht rechtskräftig sind (Ablauf der Rechtsmittelfrist). Eine Wiederaufnahme rechtskräftiger Einkommensteuerveranlagungen ist nicht möglich.

Das Bundesverfassungsgericht hat außerdem angeordnet, dass die Finanzämter nicht zu warten brauchen, bis der Gesetzgeber das Einkommensteuerrecht entsprechend geändert hat, sondern dass sie die Lebenspartner schon jetzt wie Ehegatten besteuern sollen.

Informationen zu den Auswirkungen der neuen Entscheidung unter: http://www.lsvd-blog.de/?p=5837#more-5837