Verbände fordern Mindestlohnregelung auch für Honorarkräfte

Honorarverordnungen der Berliner Senatsverwaltungen unterlaufen Landesmindestlohngesetz

Heute tritt das Landesmindestlohngesetz für Angestellte der Berliner Verwaltung und für soziale Dienste in Kraft. Anlässlich dessen fordern der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin, der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg, pro familia Berlin, die Schwulenberatung Berlin und der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) eine entsprechende Überarbeitung der Honorarverordnungen der Berliner Senatsverwaltungen.

Am 3. Dezember 2013 haben sich die Verbände und Vereine mit einer Stellungnahme an Arbeitssenatorin Dilek Kolat, Sozialsenator Mario Czaja, Finanzsenator Ulrich Nußbaum und Innensenator Frank Henkel gewendet. Darin begrüßen die Organisationen, dass der Berliner Senat darauf achtet, dass Träger der freien Wohlfahrtspflege, die Zuwendungen des Landes Berlin erhalten, Mindeststandards einhalten. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass die Honorarordnungen und Honorare der Berliner Senatsverwaltungen, mit denen die freien Träger arbeiten und abrechnen müssen, die Mindestentlohnung von 8,50 Euro teilweise unterschreiten.

Die bisherige Honorarpraxis des Berliner Senats fördert prekäre Arbeitsverhältnisse. Der Berliner Senat wird daher aufgefordert, eine Anpassung der Honorarsätze für qualifiziertes Personal an die arbeitsmarktüblichen Verdienste vorzunehmen und darauf zu achten, dass die Honorarsätze für geringqualifiziertes Personal die Mindestlohnregelung nicht unterlaufen.