Lesben- und Schwulenverband begrüßt Maßnahmen zur Verfolgung homophober Straftaten
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) begrüßt die heute von Justizsenator Thomas Heilmann und Justizstaatssekretär Alexander Straßmeir vorgestellten Maßnahmen zur Verfolgung homophober Straftaten.
Ab heute hat Berlin mit Oberstaatsanwältin Ines Karl die erste Ansprechpartnerin für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der Staatsanwaltschaft. Opfer homophober Hasskriminalität können sich ab sofort direkt an sie wenden:
Tel. 90 14 26 97, lsbt@sta.berlin.de
Zudem werden Straftaten gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender künftig zentral in der Spezialabteilung für Gewalt-, Staatsschutz- und Friedensstörungsdelikte sowie Hasskriminalität bei der Staatsanwaltschaft Berlin bearbeitet. Zu diesem Zweck wurde der Zuständigkeitskatalog der Abteilung 231 um „Taten, die sich gegen eine Person allein oder vorwiegend wegen (…) ihrer sexuellen Identität oder in diesem Zusammenhang gegen Sachen, Institutionen oder Objekte richten“ ergänzt.
Bei Straftaten gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender wird zukünftig zudem das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung grundsätzlich angenommen. Die Einstellung von Verfahren unter Verweisung auf den Privatklageweg bzw. wegen Geringfügigkeit ist danach in der Regel ausgeschlossen.
Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer des LSVD Berlin-Brandenburg: „Das Maßnahmenbündel des Berliner Justizsenators gegen homophobe Straftaten begrüßen wir ausdrücklich. Zudem freuen wir uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Oberstaatsanwältin Ines Karl, wie wir sie bisher auch mit den beiden Ansprechpersonen bei der Berliner Polizei erlebt haben.“