Liebe Freundinnen und Freunde,
die FAZ veröffentlicht heute den dritten Kommentar innerhalb eines Monats, in dem gegen die Lebenspartnerschaft gewettert wird.
Auch dieses mal mit der Bitte um Leserbiefe an:
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Gruß
Alexander Zinn
Lebensbasis für ein Kind
Von Georg Paul Hefty
Die künstliche Befruchtung – eine Frage des Krankenkassenzuschusses?
28. Februar 2007
Es kommt selten vor, dass jemand mit Autorität noch die Vorzüge der Ehe herausstellt. Üblicherweise wird das einzigartige Institut entweder zu einer unter den Spielarten eingetragener Lebenspartnerschaft abgewertet, deren Gleichbehandlung mit homosexuellen Paarbindungen gefordert werden könne, oder aber als eine Nebensächlichkeit im Vergleich zur Familie betrachtet, die keiner finanziellen Förderung (Ehegattensplitting) würdig sei.
Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt demgegenüber: „Die Ehe ist nach wie vor die rechtlich verfasste Paarbeziehung von Mann und Frau, in der die gegenseitige Solidarität nicht nur faktisch gelebt wird, solange es gefällt, sondern rechtlich eingefordert werden kann.“ Daher ist es dem Gesetzgeber erlaubt, die Ehe als die „Lebensbasis für ein Kind an(zu)sehen, die den Kindeswohlbelangen mehr Rechnung trägt als eine nichteheliche Partnerschaft“. (Siehe auch: Unverheiratete müssen künstliche Befruchtung selbst bezahlen)
Gesellschaftliche Auffälligkeiten
Dies ist nicht allein an die Allgemeinheit gesprochen, sondern vor allem an die unverheirateten Kläger, die die hälftige Kostenerstattung für eine künstliche Befruchtung durch eine gesetzliche Krankenkasse durchsetzen wollten. Das Gericht hat diesen Anspruch abgewehrt. Zwar hat es unter Hinweis auf andere Länder eine Kostenerstattung an unverheiratete Paare für möglich gehalten, jedoch sogleich hinzugefügt, dass der Staat „verfassungsrechtlich dazu nicht verpflichtet ist“.
Die Tatbestandsaufnahme des Gerichts hebt nebenbei gesellschaftliche Auffälligkeiten hervor. Nicht nur, dass die klagende Frau und ihr fester Partner eher durch die Gerichtsinstanzen ziehen, um ganze 700 Euro zu erhalten, als um der Verfahrensvereinfachung, der Familienperspektive und des künftigen Kindes willen zu heiraten.
Eine Frage des Zuschusses
Auch ganz allgemein scheint der Entschluss zur künstlichen Befruchtung oft eine Frage des Krankenkassenzuschusses zu sein. Von 2003 bis 2005 halbierte sich die Zahl der Versuche fast, weil die Kassen nicht mehr die ganze Summe ersetzten. Doch was sind diese „verlorenen“ Gelder im Vergleich einerseits zu dem Glück mit einem Kind und andererseits zu den Kosten eines langjährigen Kindesunterhalts? Die Entschlossenheit mancher Paare oder die Überredungskünste mancher Ärzte scheinen doch allzu sehr von der Kostenerstattung durch Dritte abhängig (gewesen) zu sein.
Sollte sich der Gesetzgeber entschließen, die Kostenerstattung außerhalb der Ehe zu eröffnen, dann ist damit zu rechnen, dass auch der bisherige Ausschluss heterologer Ei- und Samenspenden fallen wird. Damit würden die Krankenkassen unter den Druck geraten, auch homosexuellen Paaren die Kosten zu ersetzen. Dies wiederum würde die gerade erst bekräftigte Einzigartigkeit der Ehe beschädigen.
Text: F.A.Z., 01.03.2007, Nr. 51 / Seite 1