Diskriminierungsschutz ins Grundgesetz

Foto: Fabio Wasilewski, LSVD

Lesben- und Schwulenverband begrüßt Bundesratsinitiative

Bei der morgigen 968. Sitzung des Deutschen Bundesrates steht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes auf der Tagesordnung. Am 10. April 2018 hat der Berliner Senat die Bundesratsinitiative zur Aufnahme der sexuellen und geschlechtlichen Identität in den Schutzbereich von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes auf den Weg gebracht. Der Antrag wurde auf Verlangen der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen auf die morgige Tagesordnung gesetzt.

Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg: „Nach Einführung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts, dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum dritten Geschlechtseintrag und der Entschuldigung des Bundespräsidenten für die staatliche Homosexuellenverfolgung, ist ein umfassender Diskriminierungsschutz im Grundgesetz der nächste wichtige politische Schritt zur Gleichstellung und Anerkennung von LSBTI. Wir hoffen auf eine breite Zustimmung im Bundesrat.“