Beirat stimmt für LSVD-Antrag

Gedenkkugel mit Inschrift „Den lesbischen Frauen unter den Häftlingen der verschiedenen Verfolgtengruppen“

Nach sechsjähriger Debatte hat heute der Beirat Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten mehrheitlich für ein Gedenken an die lesbischen Frauen, die im Konzentrationslager Ravensbrück inhaftiert waren, gestimmt. Die Beiratsmitglieder stimmten für den Antrag des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg für eine Gedenkkugel mit der Inschrift „Den lesbischen Frauen unter den Häftlingen der verschiedenen Verfolgtengruppen“. Die formale Umsetzung obliegt nun der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten.

Die Fachkommission der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten hat bereits vor über einem Jahr übereinstimmend festgestellt, dass es „nach dem bisherigen wissenschaftlichen Forschungsstand nicht belegt ist, dass lesbische Frauen wegen ihrer Homosexualität mit KZ-Haft bestraft wurden. (…) Es lässt sich bisher auch kein einziger Fall finden (unter 139.000 Häftlingsfrauen), in dem nachweislich lesbisches Verhalten unter Vorwänden (z.B. als Asoziale) mit KZ-Haft sanktioniert wurde.“ Andererseits ist es zweifelsfrei belegt, dass es unter den Inhaftierten auch Frauen gab, die lesbisch waren.

Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) war nach einem intensiven Beratungsprozess der inhaltlichen Empfehlung der Fachkommission gefolgt und hat alle seine bisherigen Anträge zurückgezogen.

Die Gedenkkugel mit einem Durchmesser von etwa 40 Zentimetern soll auf einem Sockel befestigt sein.