Berlin: Letzte Hoffnung für Nico P.
Dem aus Benin stammenden Asylbewerber Nico P., der mit einem Berliner verpartnert ist, droht die Abschiebung zum 30. Juni 2009. Hierzu erklärt Alexander Zinn vom Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg:
„Die zuständige Ausländerbehörde in Burg (Sachsen-Anhalt) hat Nico einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland versagt. Die Behörde argumentiert, dass eine Eingetragene Lebenspartnerschaft nicht vom Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt sei. Während heterosexuelle Partnerschaften durch eine Ehe geschützt sind, ist es möglich, homosexuellen Partnerschaften durch eine rigide Verwaltungspraxis humanitäre Verpflichtungen vorzuenthalten.
Der Widerspruch gegen das Verwaltungshandeln wurde vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt abgelehnt. Alle Bemühungen, auf gerichtlichem Wege eine Ausreise zu verhindern, blieben letztendlich erfolglos.
Auf dem Wege einer verwaltungsrechtlichen Umverteilung nach Berlin könnte Nico P. geholfen werden. Der Berliner Innensenator hätte die Möglichkeit, eine humanitäre Lösung herbeizuführen, welche den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht. Der LSVD Berlin-Brandenburg bittet den Innensenator, diese Möglichkeit ernsthaft zu prüfen und um eine breite politische und gesellschaftliche Unterstützung für dieses humanitäre Anliegen.“