KZ-Überlebender Rudolf Brazda Ehrenmitglied des LSVD

Rudolf Brazda Ehrenmitglied des LSVD

Lesben- und Schwulenverband ehrt KZ-Überlebenden

Der KZ-Überlebende Rudolf Brazda (95) wurde auf der gestrigen Mitgliederversammlung des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg (LSVD) zum Ehrenmitglied des Verbandes ernannt. Rudolf Brazda war aufgrund seiner Homosexualität von 1942 bis 1945 im Konzentrationslager Buchenwald inhaftiert. Er ist der wahrscheinlich letzte noch lebende Zeitzeuge, der wegen Homosexualität in einem Konzentrationslager inhaftiert war. Ende Juni war Brazda auf Einladung des LSVD nach Berlin gekommen und hatte gemeinsam mit dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit das neue Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen besichtigt.

Auf der gestrigen Mitgliederversammlung verabschiedete der LSVD darüber hinaus zwei Resolutionen. In einer Resolution unter dem Titel „Homophobie ist kein Kavaliersdelikt!“ wird der Berliner Senat aufgefordert, „einen umfassenden und nachhaltigen Aktionsplan gegen Homophobie“ zu entwickeln. Wörtlich heißt es in der Resolution: „Mit Alibi-Veranstaltungen wie dem ‚Runden Tisch gegen Homophobie’, der am vergangenen Dienstag ohne Ergebnis endete, geben wir uns nicht länger zufrieden. Es ist an der Zeit, dass sich Politik und Verwaltung der Herausforderung stellen und der verbreiteten Homophobie mit ernstzunehmenden und nachhaltigen Maßnahmen begegnen.“

In einer weiteren Resolution wurden die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg aufgefordert, die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Landesrecht zu vollenden. Wörtlich heißt es in der Resolution: „Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) begrüßt die Entscheidung des Berliner Abgeordnetenhauses, Lebenspartner im Besoldungsrecht und bei der Hinterbliebenenversorgung rückwirkend zum 3. Dezember 2003 gleichzustellen… Immer noch nicht geregelt ist dagegen die Gleichstellung bei den berufsständischen Versorgungswerken. Dem LSVD sind mehrere Fälle bekannt, in denen die Berliner Ärztekammer hinterbliebenen Lebenspartnern eine Rente verweigert. Dies ist ein unhaltbarer Zustand! Der LSVD fordert den Berliner Senat auf, hier umgehend tätig zu werden… Das Land Brandenburg fordern wir auf, seinen Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Lebenspartnern bei Familienzuschlag und Beihilfe nachzubessern und die vorbildlichen Regelungen Berlins übernehmen.“