Software-Mängel: Berliner und Brandenburger Finanzämter improvisieren
Deutschlandweit gibt es derzeit Probleme bei der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Anwendung des Splittingtarifs für Eingetragene Lebenspartnerschaften durch die Finanzämter. Hauptgrund ist die mangelhafte Software, die das Bayerische Finanzministerium über den EOSS-Verbund 14 anderen Bundesländern zur Verfügung stellt. Das Programm lässt bislang nur verschiedengeschlechtliche Ehepartner bei der Anwendung des Splittingtarifs zu.
Nach Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben nun auch die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen und das Brandenburger Ministerium für Finanzen jeweils eine Übergangsregelung erlassen, um die Bearbeitung der Steuerbescheide nicht unnötig zu verzögern.
Seit 7. August 2013 wird in Brandenburg in einem Begleitschreiben darauf hingewiesen, dass die Beteiligten aus technischen Gründen unkorrekt als „Ehefrau“ und „Ehemann“ bezeichnet werden. In Berlin nehmen die Finanzbeamten seit 2. August 2013 handschriftliche Veränderungen vor.
Hierzu erklärt Ulrich Keßler, Vorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg:
„Wir begrüßen die Runderlasse der Finanzministerien in Berlin und Brandenburg. Grundsätzlich ist es jedoch unprofessionell und ärgerlich, dass bis heute ein Update der entsprechenden Software weder vorgenommen noch mit Nachdruck eingefordert wurde.“
Auch bezüglich des Zinslaufbeginns auf etwaige Erstattungen sieht die Verwaltung noch Abstimmungsbedarf. Hierbei ist bisher unklar, inwieweit eine nachteilige Regelung für die Betroffenen angewendet wird, was wiederum erneute Klagen vor den Finanzgerichten notwendig machen würde.